Wir richten Ihnen persönlich Ihre maßgeschneiderte Lösung zur digitalen Zeiterfassung ein.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Unsere Server laufen in Deutschland und sind 24/7 für Sie und Ihre Mitarbeiter erreichbar. Erfassen Sie die Arbeitszeiten jederzeit, von überall, einfach per Terminal, App oder online.
Unsere Experten richten Ihnen persönlich Ihre maßgeschneiderte Komplettlösung vor Ort ein.
Unsere Systeme laufen Cloudbetrieben in dem Rechenzentrum von unserem Systempartner S.WERK und sind rund um die Uhr für Sie verfügbar.
Der Funktionsumfang kann dank dem Baukastenprinzip maßgeschneidert konfiguriert werden
Unser geschulter deutschsprachiger Support unterstützt Sie und beantwortet Ihnen alle Ihre Fragen.
Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer geschulten Mitarbeiter oder rufen Sie uns an
unter (+49) 9195 9292 50.
Sie können die Zeiterfassung jederzeit von jedem mobilen Endgerät mit Internetzugang nutzen.
Die Zeiterfassungsmaske ist selbsterklärend.
Sollte es denoch Probleme geben, rufen Sie uns einfach an und wir leiten ihre Mitarbeiter Schritt-für-Schritt via Fernwartung an.
Das ist kein Problem, denn unsere Server laufen 24/7. Sie können also jederzeit auf die Zeitkonten zugreifen.
Sie haben noch offene Fragen?
Unser Support hilft Ihnen gerne weiter.